Informationen zum Infektionsschutzgesetz

Zum Wohle aller unserer Kinder bitten wir darum, das Sie sich für die folgenden Informationen ein wenig Zeit nehmen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Durchfallerkrankung erkrankt sind, eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.

Der Krankheitsverdacht und die Erkrankung müssen der Leitung der Einrichtung gemeldet werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz §6 und §7 ist der Nachweis der akuten Infektion speziell mit Noroviren namentlich meldepflichtig.

Aufgrund der starken Ansteckungsfähigkeit der Magen-Darm Viren auch nach Abklingen der Symptome bitten wir Sie, erst nach 48-stündiger Symptomfreiheit die Kinder wieder in den Kindergarten zu bringen. Zusammen mit verstärkter Hygiene ist es uns nur so möglich eine weitere Ausbreitung der aktuellen Magen-Darm Infektionen bei Ihnen, ihren Kindern und den Erziehern zu verhindern.

Neben den Magen-Darm Erkrankungen ist es uns weiterhin wichtig, erneut darauf hinzuweisen, Kinder auch mit anderen Erkrankungen nicht in den Kindergarten zu schicken.

Laut §34 des Infektionsschutzgesetzes (einsehbar in der Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in BW) sollten Kinder bei ansteckenden Krankheiten oder verringertem Allgemeinbefinden einem Kinderarzt vorgestellt werden.

Generell gilt:  

Kinder mit …

➩ Fieber ab 38,0°C

➩ auffallender & andauernder Müdigkeit

➩ wiederholtem Erbrechen (2x oder mehrmals innerhalb von 24h)

➩ Durchfällen

➩ starkem Husten

➩ starker Erkältung

... sollten nicht in den Kindergarten kommen und zu Hause bleiben sowie umgehend einem Kinderarzt vorgestellt werden.

 

Zusätzliche Information im Sinne des Informationsschutzgesetzes

 

Achtung:

Kinder sollten nach überstandener Krankheit 48 Stunden fieberfrei sein, bevor sie wieder den Kindergarten besuchen. 

Der Einrichtung ist nach einer ansteckenden Krankheit die vom Arzt unterschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe Anlage 8 des Aufnahmeheftes) den pädagogischen Fachkräften vorzulegen.

Wir bedanken uns für ihr Verständnis und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.